CE-Kennzeichnung der LEGIO.medizinfilter/Klassifizierung als Medizinprodukte

Durch das Aufbringen der CE-Kennzeichnung auf die LEGIO.medizinfilter bestätigt LEGIO als Hersteller, dass die Filter der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (MPG) entsprechen. LEGIO bleibt auch weiterhin aus fester Überzeugung dem CE-Zeichen treu. Wir halten am CE-Zeichen fest, auch wenn Wettbewerber darauf verzichten.

Unsere Anwälte sind von der rechtlichen Auslegung und Begründung eines Verzichts auf die Aufbringung des CE-Zeichens nicht überzeugt. Wir wollen Ihnen, liebe Kundinnen und Kunden, auch in Zukunft höchstmögliche Sicherheit beim Einsatz unserer Produkte bieten. Als Nutzer unserer Produkte sind Sie keinerlei haftungsrechtlichen Problemen ausgesetzt. Wir halten uns an geltendes internationales Recht. Empfehlungen – auch von Experten ausgesprochene – sind nicht rechtsverbindlich.

Im Streitfall wird sich das zuständige Gericht auf die zugrunde liegende Validierung bzw. Zertifikation der Produkte berufen. Aus diesem Grund sind alle unsere Produkte nach geltendem EU-Recht zertifiziert. Produkte mit amerikanischen Zertifikaten (z.B. NSF) erfüllen die Vorgaben der Europäischen Kommission bezüglich der Trinkwasserhygiene nicht. In den USA dagegen werden Zertifikate von europäischen Prüfstellen nicht akzeptiert.

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